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Aktuelles

Hintergrund

Per 1. Januar 2024 tritt die neue Energieeffizienzverordnung (EnEV) 730.02 des Bundes in Kraft. Diese betrifft auch Elektroboiler. Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen ab dem 1. Januar 2025 nur noch Geräte installiert werden, welche die in der Verordnung definierten Mindestanforderungen erfüllen.

Energieeffizienzklasse B oder besser

Die EnEV orientiert sich bei der Festlegung der Energieeffizienz-Mindestanforderungen für konventionelle Warmwasserbereiter
an der EU-Energie-Etikette. Die Skala reicht von der (schlechtesten) Energieeffizienzklasse G bis zur (besten)  Energieeffizienzklasse A.


Ab 1. Januar 2025 dürfen in der Schweiz konventionelle Warmwasserbereiter (Elektroboiler) mit einem Inhalt von mehr als 149 Litern nur noch dann installiert werden, wenn diese mindestens die Energieeffizienzklasse B erreichen. Die Vorschriften gelten für Stand- und Wand-Warmwasserbereiter, ausgenommen sind Hochschrank- und Einbau-Warmwasserbereiter mit Abmessungen nach dem Schweizer Mass-System (SMS).


Übergangsfrist: Damit bestehende Lagerbestände abgebaut werden können, dürfen nicht EnEV-konforme Geräte noch bis Ende 2024 installiert werden.

Falls Sie noch einen Elektro-Boiler einsetzen möchten, muss die Installation noch in diesem Jahr erfolgen.

Wir beraten Sie gerne und stehen für Fragen zur Verfügung. 

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